Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Energieversorgung Main-Spessart GmbH (EMS) für Kauf einer Wallbox

AGB der Energieversorgung Main-Spessart GmbH

Vorbemerkung

Grundlage des Vertrags sind diese Vertragsbedingungen im Zusammenhang mit dem Angebot von EMS.

1 Vertragsgegenstand

EMS verkauft dem KUNDEN eine Ladestation zur Aufladung von Elektrofahrzeugen gemäß Vertragsangebot.

2 Geltung der Bedingungen

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von EMS erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Alle Vereinbarungen, die zwischen EMS und dem KUNDEN zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen erkennt die EMS nicht an es sei denn, die EMS hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

3 Angebot und Vertragsabschluss

Der KUNDE gibt mit Unterzeichnung des Kaufvertrages ein verbindliches Angebot auf Abschluss des Vertrages ab. Der Vertragsabschluss kommt durch Zugang der Annahmeerklärung von EMS an den KUNDEN zustande. Sind in der Annahmeerklärung von EMS Änderungen enthalten, versteht sie sich als neuer Antrag, welchen der KUNDE annehmen kann, § 150 II BGB. EMS hält sich für vier Wochen ab Abgabe an einen solchen Antrag gebunden.

4 Preise

3.1. EMS-Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen MwSt. und werden in Euro berechnet. Außerdem setzen sie sich wie folgt zusammen:

a.  Verkaufspreis ab Werk

b.  Ggf. Mehrpreis für Zubehör

c.  Ggf. Grundbetrag für Inbetriebnahme, Einweisung und Übergabe

d.  Kostenpauschale für Transport zzgl. evtl. Verpackung

5  Pflichten von EMS

5.1 EMS übernimmt die Lieferung.

5.2 EMS ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Vertragspflichten Dritter zu bedienen.

6 Zahlung

6.1 Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen von EMS innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug und Spesen zahlbar. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Zahlung auf dem angegebenen Konto von EMS eingeht. Gerät der KUNDE in Verzug, so ist EMS berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen.

6.2 Der KUNDE ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden sind.

6.3 Der KUNDE ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, sofern sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

7 Eigentumsvorbehalt

7.1 EMS behält das Eigentum an den einzelnen Bauteilen bzw. der errichteten Anlage bis zur vollständigen Zahlung der aus dem Vertrag mit dem KUNDEN zustehenden Forderungen.

7.2 Der KUNDE darf, solange der Eigentumsvorbehalt besteht, nicht über die Bauteile bzw. die errichtete Anlage verfügen und diese Dritten nicht zur Nutzung überlassen.

8 Untersuchungs- und Anzeigepflicht, Gewährleistung / Mängelrechte

8.1 Mängel sind unverzüglich bei der EMS schriftlich anzuzeigen.

8.2 EMS übernimmt keine Gewährleistung für Mängel, die durch Missachtung der Betriebsanleitung sowie unsachgemäße Änderungen durch den Kunden verursacht sind.

8.3 EMS übernimmt keine Gewährleistung im Zusammenhang mit der Eignung des Installationsortes. EMS übernimmt keine Gewährleistung für die Eignung des Stellplatzes zur Aufladung von Elektrofahrzeugen.

8.4 Handelt es sich beim KUNDEN nicht um einen Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, so beträgt die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche ein Jahr. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche infolge eines Mangels; diese verjähren ungeachtet einer Verbrauchereigenschaft in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit Fertigstellung der Montage.

9 Haftung

9.1 Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Käufers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der EMS, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

9.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die EMS nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Käufers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

9.3 Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der HOTMOBIL, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

9.4 Die sich aus Abs. 1 und 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit die EMS den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit die EMS und der Kunde eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

9.5 Im Besonderen haftet die EMS nicht für Schäden, die auf das Vorhandensein oder auf Mängel der nicht in ihrem Eigentum stehenden Kundenanlagen zurückzuführen sind, es sei denn, EMS hat diese nachweislich durch eine schuldhafte Verletzung einer durch diesen Vertrag übernommenen Verpflichtung verursacht.

9.6 Im Besonderen haftet die EMS nicht für Schäden an Elektrofahrzeugen sowie für Schäden, die durch Elektrofahrzeuge verursacht werden, es sei denn, EMS hat diese nachweislich durch eine schuldhafte Verletzung einer durch diesen Vertrag übernommenen Verpflichtung verursacht.

10 Rechtsnachfolge

10.1 Jede Vertragspartei ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen. Die Übertragung des Vertrags als Ganzes bedarf der schriftlichen Zustimmung der anderen Vertragspartei. Diese ist zu erteilen, wenn es sich bei dem Dritten um ein mittelbar oder unmittelbar verbundenes Unternehmen handelt oder wenn keine begründeten Einwände gegen die Zuverlässigkeit oder Bonität des Dritten bestehen.

11 Schlussbestimmungen

11.1 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags rechtsunwirksam sein oder werden, so sind sich KUNDE und MAINOVA einig, dass der Vertrag im Übrigen gültig bleibt. Der KUNDE und EMS werden alle dann zulässigen Vereinbarungen treffen oder Maßnahmen ergreifen, die der unwirksamen Bestimmung im Ergebnis möglichst nahekommen und die Durchführung des Vertrags sicherstellen.

11.2 Streitigkeiten aus diesem Vertrag werden nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht entschieden. Die Geltung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

11.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, für beide Parteien Frankfurt am Main.

12 Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An Energieversorgung Main-Spessart, Boschweg 9, 63741 Aschaffenburg, service@e-m-s.de: Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren ()/die Erbringung der folgenden Dienstleistung () – bestellt am ()/erhalten am () – Name des/der Verbraucher(s) – Anschrift des/der Verbraucher(s) – Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) – Datum. (*) Unzutreffendes streichen.

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