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Aktuelle Informationen zur Energiepreisbremse (Stand 13.03.2023):

Die Bundesregierung hat die Einführung der Erdgas-, Wärme- und Strompreisbremse Ende 2022 beschlossen, um die Menschen in Deutschland finanziell zu entlasten. Die Preisbremsen greifen ab März 2023 rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar.

Die EMS hat diese staatlichen Preisbremsen zur Entlastung der Kunden selbstverständlich eingeführt.

Allerdings verzögert sich leider die dafür erforderliche technische Umsetzung auf Seiten der IT-Dienstleister. Somit können wir Ihre neuen Abschlagspläne nicht rechtzeitig abbilden.

Bei der EMS haben wir daher beschlossen, den März-Abschlag unserer Kunden vorerst nicht einzuziehen.

Wir gehen zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, dass wir Ihnen zum nächsten Abbuchungsstichtag, Ende April, Ihren exakten, neuen Abschlagsplan liefern können. Sie als Letztverbraucher/In müssen nichts weiter tun und werden selbstverständlich in voller Höhe von der Entlastung profitieren.

Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gerne. Rufen Sie einfach unter 06021 386 72 30 an oder besuchen Sie uns in unserem Aschaffenburger Kunden-Center im Boschweg 9. Hier sind wir persönlich für Sie da! Noch ein Hinweis, der uns am Herzen liegt: Sollten Sie Schwierigkeiten haben, Ihre Abschlagsrechnungen zu bezahlen, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit uns Kontakt auf, damit wir gemeinsam eine Lösung finden können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Strompreisbremse
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