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ENDE DER UMSATZSTEUERSENKUNG – MELDUNG DES ZÄHLERSTANDS MÖGLICH

Ab dem 1. April 2024 gilt für Erdgas wieder der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19%. Die Bundesregierung hatte diesen im Oktober 2022 auf 7% gesenkt, um die Belastung der Gesellschaft zu mindern. Diese Senkung wird nun nicht verlängert, und die Umsatzsteuer kehrt zum ursprünglichen Satz zurück. Die Berechnung des Verbrauchs basiert auf temperaturgewichteten Gradtagszahlen zum Zeitpunkt dieser Änderung. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, uns Ihren Zählerstand zu melden. Dieser wird dann für die Abrechnung berücksichtigt. Nutzen Sie hierzu gerne unsere Online-Zählerstandsmeldung.



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