Um den Ausbau der erneuerbaren Energien und gezielt der Photovoltaik zu beschleunigen, besteht seit Anfang März die Möglichkeit einer kommunalen Förderung für Photovoltaikanlagen im Stadtgebiet Aschaffenburg. Für das Jahr 2023 beschloss die Stadt Aschaffenburg ein Gesamtvolumen des Fördertopfs in Höhe von 80.000 Euro. Förderfähig sind Neuanlagen, die nach dem 1. Januar 2023 in Betrieb gegangen und in einer der folgenden Konstellationen ausgeführt sind:
• Mini-PV- / Balkon-Anlagen von 150 – 600 W Leistung
• Anlagen ab 1,5 kW Leistung
• Umrüstung von Anlagen, die aus der EEG-Vergütung fallen
Um einen zügigen Zubau zu gewährleisten, können Interessierte die Förderanträge auch noch nach Auftragsvergabe stellen. Die Förderung für Anlagen größer 1,5 kW beträgt beispielsweise 150 Euro pro Kilowatt installierter Leistung. Ab dem elften Kilowatt beträgt die Vergütung noch 75 Euro. Eine Deckelung ist bei 35 % der Gesamtkosten beziehungsweise 2.000 Euro Gesamtförderung erreicht. Im Bereich der Mini-PV-Anlagen ist ein Zuschuss von 120 Euro möglich, der sich in sozialen Härtefällen sogar bis auf 520 Euro erhöhen kann. Die genauen Förderrichtlinien und Vergütungssätze finden Sie hier.
Auch ohne Förderung eine lohnende Investition
Zusammen mit den zusätzlich seit 2023 geltenden Steuerbefreiungen auf Anlagenbau und Einspeisung lässt sich die Amortisationszeit weiter reduzieren. Sie liegt für Dachanlagen üblicherweise zwischen 9 und 14 Jahren. Mini-PV-Anlagen bis 600 Watt Leistung rechnen sich sogar noch deutlich schneller, da der Installationsaufwand geringer ist und der größte Teil des erzeugten Stroms selbst verbraucht wird. So können Amortisationszeiten von unter 5 Jahren erreicht werden. Gemessen an einer möglichen Nutzungszeit von über 25 Jahren ist dies sehr attraktiv – und das trotz einer energetisch betrachtet nicht optimalen senkrechten Ausrichtung der Solarmodule an Balkonen oder Brüstungen.
Denn maßgeblichen Einfluss auf den Zeitpunkt, ab dem die Anlage Gewinn erwirtschaftet, hat der Energieertrag. Dieser hängt wiederum stark vom Standort und eben der Ausrichtung der Anlage ab. Während in der Theorie eine südliche Ausrichtung bei 30-40° Dachneigung das Optimum an Ertrag bietet, kann in der Praxis auch eine andere Ausrichtung in Ost- und/oder Westrichtung durchaus Sinn ergeben. Beispielsweise wenn dadurch Erzeugung und Verbrauch besser aufeinander abgestimmt sind. Die bestmögliche Umsetzung im Einzelfall prüfen wir gerne vor Ort für Sie.
Auf jeden Fall bleibt festzuhalten, dass eine PV-Anlage in vielen Fällen eine lohnende Investition darstellt – auch ohne zusätzliche Förderung. Denn wie eingangs bereits erwähnt, beschränkt sich die Förderung der Stadt Aschaffenburg ausschließlich auf das Stadtgebiet. Als Ihr starker Partner in der Region beraten wir Sie gerne, auch und gerade über die Stadtgrenze hinaus. Wir besprechen mit Ihnen Möglichkeiten, wie auch Sie mit günstigen Konditionen die Energiewende mitgestalten können. Kontaktieren Sie uns!