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Neue Regelung für Stromkunden bei Ein- und Auszügen

Durch die Einführung des 24-Stunden-Lieferantenwechsels ab Juni 2025 (voraussichtlich) können Ein- und Auszüge nicht mehr rückwirkend, sondern nur noch zu einem zukünftigen Datum durchgeführt werden.


Das bedeutet für Sie:
• Schließen Sie Ihren neuen Stromvertrag rechtzeitig vor Ihrem Umzug ab.
• Teilen Sie Ihrem Lieferanten Ihren Einzugs- oder Auszugstermin mindestens 14 Tage vorher mit.
• Sollten Sie diese Frist versäumen, könnten Sie weiterhin für die Energiekosten Ihrer alten Wohnung verantwortlich sein – selbst, wenn ein Nachmieter bereits eingezogen ist.


Bitte sprechen Sie uns bei Fragen zu diesem Thema an, wir beraten Sie gerne!



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