Das Bundeskabinett hat am 25. November 2022 Gesetzesentwürfe für die Strom- und Gaspreisbremse vorgelegt, die inzwischen von Bundestag und Bundesrat beschlossen wurden. Die Preisbremsen treten zum 1. März 2023 in Kraft und gelten rückwirkend für Januar und Februar 2023.
Für 80 % des Jahresverbrauchs sollen die Kunden maximal 40 Cent pro Kilowattstunde Strom zahlen müssen, für Gas zwölf Cent. Für jede weitere Kilowattstunde gilt der Marktpreis des jeweiligen Energielieferanten.
Den entsprechenden Zuschuss übernimmt der Bund gegenüber den Energieversorgern, die ihrerseits verpflichtet sind, ihren Kunden den jeweiligen Entlastungsbetrag gutzuschreiben.
Für weitere Informationen finden Sie hier unsere Videos zu Strom- bzw. Gaspreisbremse.