Wir haben gute Nachrichten für unsere Kunden: Alle Nettopreise in der Grund- und Ersatzversorgung sowie Sonderverträge bleiben zum 1. Januar 2021 unverändert. Und das, obwohl der Gesetzgeber ab 2021 eine Abgabe für den CO2-Ausstoß einführt, um damit den Klimaschutz voranzutreiben. Diese Kosten fallen auch bei Erdgas – dem emissionsärmsten der fossilen Energieträger – an. Die Abgabe beträgt rund 0,5 ct. netto für jede verbrauchte Kilowattstunde. Das würde bei einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh Mehrkosten von etwa 100 Euro netto bedeuten.
Ihr aktueller Erdgaspreis ändert sich somit zum 1. Januar 2021 nicht! Wir geben unsere Einkaufsvorteile der Beschaffung von Erdgas an Sie weiter und fangen damit die zusätzlichen Kosten durch den CO2-Aufpreis auf. So haben Sie bis auf weiteres Planungssicherheit bei Ihren Heizkosten.